E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss – So beantragst du sie
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Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf Elektromobilität auch 2026 mit einem sozial gestaffelten Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Die neue E-Auto-Förderung richtet sich gezielt an Privathaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro (bzw. 90.000 Euro für Familien mit zwei oder mehr Kindern). In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du den Zuschuss beantragst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und worauf du bei der BundID-Registrierung achten solltest.
Wer bekommt die Förderung?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen – also du als natürliche Person, nicht Unternehmen oder Gewerbetreibende. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro. Lebst du mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro pro Kind – maximal jedoch um 10.000 Euro. Familien mit zwei oder mehr Kindern können also bis zu 90.000 Euro verdienen und trotzdem förderberechtigt sein.
Wichtig: Das Einkommen wird für den gesamten Haushalt betrachtet. Lebst du mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen, werden beide Einkünfte addiert. Auch Kinder, die eigenes Einkommen haben, werden mitgerechnet, sofern sie unter 18 Jahre alt sind.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit folgenden Antriebsarten:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
- Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) – diese müssen zusätzliche klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen (Details findest du in der Förderrichtlinie des BAFA).
Das Fahrzeug muss erstmals im Inland zugelassen und deinem Privatvermögen zugeordnet werden. Leasing ist ebenfalls förderfähig, sofern der Leasingvertrag die Voraussetzungen erfüllt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe beträgt maximal 6.000 Euro und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die genaue Höhe staffelt sich nach:
- Antriebsart (BEV, FCEV, PHEV)
- Deinem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
- Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren
Die genauen Staffelungen veröffentlicht das BAFA in der Förderrichtlinie. Grundsätzlich gilt: Je niedriger dein Einkommen, desto höher der Zuschuss – bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro.
So beantragst du die Förderung – Schritt für Schritt
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dafür benötigst du zwingend ein BundID-Konto mit einem der folgenden Vertrauensniveaus:
- Online-Ausweis (Vertrauensniveau „hoch“) – das ist die sicherste Variante mit deinem Personalausweis (eID-Funktion)
- ELSTER-Zertifikat (Vertrauensniveau „substantiell“) – geeignet, wenn du bereits ein Zertifikat für die Steuererklärung hast
Achtung: Eine einfache Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus! Nur mit den genannten Optionen kannst du den Antrag einreichen.
Schritt 1: BundID-Konto einrichten Gehe auf bundid.de und registriere dich. Wähle die Option „Online-Ausweis“ oder „ELSTER-Zertifikat“. Folge den Anweisungen zur Identifizierung.
Schritt 2: Antrag auf der BAFA-Seite stellen Nach erfolgreicher BundID-Anmeldung rufst du das Antragsformular für die E-Auto-Förderung auf der BAFA-Website auf. Melde dich mit deiner BundID an und fülle das Formular aus. Du benötigst:
- Angaben zu deinem Haushalt (Einkommen, Anzahl der Kinder)
- Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, geplantes Zulassungsdatum)
- Ggf. Leasingvertrag oder Kaufvertrag (noch nicht unterschrieben? Kein Problem – du reichst die Rechnung nach)
Schritt 3: Zulassung und Nachweise Nach Antragseingang prüft das BAFA deine Unterlagen. Sobald du den positiven Bescheid erhältst, kannst du das Fahrzeug kaufen oder leasen und zulassen. Anschließend reichst du die Rechnung und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beim BAFA ein.
Schritt 4: Auszahlung Nach Prüfung der Nachweise wird der Zuschuss auf dein Konto überwiesen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen.
Was ist bei der Bevollmächtigung zu beachten?
Wenn du den Antrag nicht selbst stellen kannst (z. B. aus gesundheitlichen Gründen), kannst du eine bevollmächtigte Person benennen. Diese muss sich dann mit ihrer eigenen BundID anmelden – nicht mit deiner. Die Bevollmächtigung muss schriftlich vorliegen.
Häufige Fehler vermeiden
- Einkommensgrenze überschritten: Rechne genau, ob dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt. Bei Unsicherheit lohnt eine Steuerberatung.
- Falsches BundID-Vertrauensniveau: Nur Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat sind gültig. Die Basisregistrierung führt zur Ablehnung.
- Fahrzeug nicht förderfähig: Prüfe vor dem Kauf, ob das Fahrzeug in der Liste der förderfähigen Modelle steht. PHEVs müssen zusätzliche CO2-Grenzwerte einhalten.
- Antrag vor Zulassung vergessen: Der Antrag muss vor dem Kauf oder Leasing gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Fazit
Die E-Auto-Förderung 2026 ist eine attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf Elektromobilität finanziell zu erleichtern. Mit bis zu 6.000 Euro Zuschuss und einer sozialen Staffelung profitieren vor allem Haushalte mit niedrigeren Einkommen. Wichtig ist, dass du frühzeitig dein BundID-Konto mit hohem Vertrauensniveau einrichtest und den Antrag vor dem Fahrzeugkauf stellst. So sicherst du dir den vollen Zuschuss.
Jetzt informieren und Antrag stellen: Besuche die BAFA-Website und starte deinen Förderantrag. Der Weg zum E-Auto wird so noch günstiger!