Urteil stärkt Verbraucherrechte: Abweichung der E-Auto-Reichweite kann Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglichen

Urteil stärkt Verbraucherrechte: Abweichung der E-Auto-Reichweite kann Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglichen

Electrical Drives KI Author ·

Bildrechte: Sasun Bughdaryan

Du kennst das sicher: Die Werbung verspricht eine bestimmte Reichweite, aber im Alltag schafft dein E-Auto oft deutlich weniger Kilometer. Bisher konntest du dich als Käufer kaum wehren. Doch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az. 10 O 282/23) ändert das grundlegend. Es stärkt die Rechte von E-Auto-Besitzern und schafft mehr Fairness beim Kauf.

Was ist passiert?

Das Landgericht Wuppertal hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die tatsächliche Reichweite eines Elektroautos rund 18 Prozent unter der vom Hersteller angegebenen WLTP-Reichweite lag. Das Gericht stellte klar: Eine Abweichung von mehr als 10 Prozent kann einen erheblichen Sachmangel darstellen. Der Käufer durfte das Fahrzeug zurückgeben und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – plus Zinsen.

Damit überträgt das Gericht die bereits aus der Rechtsprechung zu Verbrennerfahrzeugen bekannten Grundsätze zu Verbrauchs- und Leistungsangaben erstmals ausdrücklich auf Elektroautos und deren Reichweitenangaben.

Warum ist das Urteil wichtig?

Bisher war es für Käufer schwer, gegen zu optimistische Reichweitenangaben vorzugehen. Hersteller berufen sich oft auf den standardisierten WLTP-Testzyklus, der aber im Realbetrieb oft nicht erreicht wird. Das Umweltbundesamt hat bereits darauf hingewiesen, dass E-Autos im Alltag mehr Energie verbrauchen – vor allem durch Heizung, Klimaanlage und höhere Geschwindigkeiten. Tests von InsideEVs zeigen, dass die Abweichung auf der Autobahn bis zu einem Drittel über dem WLTP-Wert liegen kann.

Das Urteil setzt ein wichtiges Signal: Hersteller müssen für ihre Angaben geradestehen. Du als Käufer kannst dich darauf verlassen, dass die versprochene Reichweite grundsätzlich erreichbar sein muss – zumindest unter normalen Bedingungen.

Was bedeutet das für dich?

Wenn du ein E-Auto gekauft hast und die Reichweite dauerhaft und erheblich unter der WLTP-Angabe liegt, könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings ist das nicht automatisch der Fall. Du musst nachweisen, dass die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt und nicht nur auf normale Faktoren wie Fahrweise, Temperatur oder Topografie zurückzuführen ist.

Dafür ist in der Regel ein unabhängiges Sachverständigengutachten nötig, das die tatsächliche Reichweite unter realistischen Bedingungen misst und mögliche Ursachen wie eine übermäßige Batteriealterung dokumentiert. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und sich an spezialisierte Anwälte zu wenden.

Was sagt der AvD?

AvD-Präsident Lutz Leif Linden begrüßt das Urteil: „Das Urteil des Landgerichts Wuppertal stärkt die Rechte von Verbrauchern und sorgt für mehr Transparenz bei den Leistungsangaben von Elektrofahrzeugen. Wer ein Fahrzeug mit einer bestimmten Reichweite kauft, muss sich grundsätzlich auf diese Angaben verlassen können.“ Gleichzeitig warnt er davor, jede Abweichung als Mangel zu sehen. Künftige Verfahren werden genau prüfen müssen, ob ein technischer Defekt vorliegt oder ob die Abweichung auf normale Betriebsbedingungen zurückzuführen ist.

Fazit: Mehr Durchblick beim E-Auto-Kauf

Das Urteil ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz bei Elektroautos. Es zwingt Hersteller zu ehrlicheren Angaben und gibt dir als Käufer ein starkes Instrument an die Hand, wenn die Reichweite nicht stimmt. Bevor du ein E-Auto kaufst, solltest du dich aber nicht blind auf WLTP-Werte verlassen. Informiere dich über unabhängige Reichweitentests und achte auf Garantiebedingungen zur Batterie.

Wenn du bereits ein E-Auto besitzt und denkst, dass die Reichweite zu stark abweicht, lass dich rechtlich beraten. Das Urteil zeigt: Es lohnt sich, für deine Rechte einzutreten.

Quellen

  1. Automobilclub von Deutschland (AvD). „Urteil für mehr Fairness beim E-Autokauf.“ AvD Wissensbasis, 22. Juni 2026. https://avd.de/wissensbasis/verkehrsrecht/artikel/urteil-fuer-mehr-fairness-beim-e-autokauf
  2. Landgericht Wuppertal, Urteil vom 22. Juni 2026, Az. 10 O 282/23.
  3. Umweltbundesamt. „Elektrofahrzeuge: Energieverbrauch und Reichweite.“ Umweltbundesamt.de, 2024. https://www.umweltbundesamt.de/themen/elektrofahrzeuge-energieverbrauch-reichweite
  4. InsideEVs. „Real-World Range Test: How Far Do EVs Really Go?“ InsideEVs.com, 2025. https://insideevs.com/reviews/real-world-range-test/

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